Vieles was in der neuen Datenschutzgrund-verordnung gefordert wird, scheint «tech-nisch möglich», doch in der Praxis gestal-tet sich deren Umsetzung womöglich schwierig. Das Konzept des «Privacy-by-Design» ist schwer fassbar und noch kaum in organisatorischen bzw. entwicklungs-technischen Prozessen verankert. Auch sind viele der in der Wissenschaft vorge-schlagenen technischen Datenschutzansät-ze noch kaum in der Praxis erprobt. Ver-antwortliche und Datenverarbeiter müssen gut abschätzen, welche Aspekte sie wie organisatorisch und technisch umsetzen. Nutzer werden die umfangreichen Informa-tions- und Partizipationsrechte der DS-GVO wohl erst nutzen können, wenn Soft-ware- und Onlineserviceindustrie erste mit technischem Datenschutz integrierte Pro-dukte anbieten können.
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Langheinrich, M. (2017). Mehr Datenschutz durch Technik? Die Umsetzung der technikbezogenen DS-GVO-Bestimmungen in der Praxis. Digma - Zeitschrift Für Datenrecht Und Informationssicherheit, 17(1), 14–19.
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