Im vergangenen Jahr haben Gerichte in sechs Ermittlungsverfahren insgesamt neun Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung angeordnet. Eines der Verfahren wurde von der Generalbundesanwaltschaft angestrengt, die übrigen Verfahren fanden jeweils in Bayern, Bremen, Hessen, Hamburg und Niedersachsen statt. Zwei der Verfahren hatten Bezüge zur organisierten Kriminalität. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervor. Die Anordnungen betrafen insgesamt acht Objekte. Zwei angeordnete Maßnahmen waren laut Unterrichtung "unergiebig", in einem Fall wurden "kaum Gespräche im überwachten Bereich" aufgefangen. Drei Maßnahmen wurden nicht umgesetzt.
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Bußmer, A. (2007). Wohnraumüberwachung. In Wörterbuch zur Inneren Sicherheit (pp. 368–372). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90596-9_90
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