Jugendmedienschutz bei jugendschutz.net

  • Günter T
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Das Internet hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Global Player do-minieren mit ihren Web-2.0-Angeboten wie Sozialen Netzwerken oder Video-plattformen den Markt. YouTube (2006 gegründet) und Facebook (seit 2008 mit deutschem Auft ritt) haben sich in den letzten Jahren zu den wichtigsten Internet-angeboten entwickelt. Inzwischen verbringt ein Viertel der deutschen Internet-nutzer dort seine Online-Zeit. 45 Prozent aller Nutzerinnen und Nutzer geben an, bei Facebook aktiv zu sein – bei den 14-bis 29-Jährigen sind es sogar 67 Prozent (Bitkom 2011). Auf global agierenden Plattformen gibt es eine riesige Masse an Inhalten, die nur schwer zu überprüfen ist. Bei YouTube werden pro Minute ca. 72 Stunden Videomaterial hochgeladen (YouTube 2013), Facebook verfügt mittlerweile über knapp eine Milliarde Nutzerinnen und Nutzer weltweit, allein in Deutschland sind es über 25 Millionen (Allfacebook 2013). Gleichzeitig können solche inter-nationalen Angebote nicht nur mit nationalstaatlicher Gesetzgebung reguliert werden. Das Internet wird zunehmend individualisiert, mobil (zum Beispiel über Smartphones) und konvergent genutzt. Dies stellt jugendschutz.net vor große He-rausforderungen hinsichtlich der Erfüllung seiner Aufgabe, für mehr Rücksicht auf Kinder und Jugendliche im Internet zu sorgen. H. Friedrichs et al. (Hrsg.), Jugendmedienschutz in Deutschland, Medienbildung und Gesellschaft, DOI 10.1007/978-3-531-18905-5_14, © Springer Fachmedien Wiesbaden 2013 188 Thomas Günter 1 Mehr Rücksicht auf Kinder und Jugendliche – Aufgaben von jugendschutz.net Die grundsätzlichen Aufgaben von jugendschutz.net als länderübergreifender Stelle für den Jugendschutz in Telemedien sind in 18 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) festgelegt. Danach • unterstützt die Stelle die KJM und die Obersten Landesjugendbehörden bei deren Aufgaben, • überprüft die Angebote der Telemedien und nimmt Aufgaben der Beratung und Schulung wahr und • weist bei Verstößen gegen Bestimmungen dieses Staatsvertrages den Anbie-ter darauf hin und informiert die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle und die KJM hierüber. Gegründet wurde jugendschutz.net 1997 von den Jugendministerien der Bun-desländer. Seit 2003 ist jugendschutz.net an die Kommission für Jugendmedien-schutz (KJM) angebunden. 2 Vorgehen gegen Verstöße im Netz jugendschutz.net geht gegen Internetangebote vor, die Kinder und Jugendliche ge-fährden oder beeinträchtigen können. Ziel ist die rasche Änderung oder Löschung der problematischen Angebote. jugendschutz.net wendet sich hierzu vor allem an die Anbieter der Inhalte bzw. an denjenigen, der den Speicherplatz zur Verfügung stellt, bspw. an Hostprovider wie YouTube oder MyVideo, die grundsätzlich erst ab Kenntnis von Verstößen zu Maßnahmen verpfl ichtet sind. Auf diese Weise ge-lingt es in fast 80 Prozent der Fälle, Verstöße zeitnah beseitigen zu lassen. Weigern sich Anbieter, die entsprechenden Inhalte zu beseitigen, leitet jugend-schutz.net bei der KJM ein medienrechtliches Aufsichtsverfahren ein. Bei beson-ders schweren Verstößen wie Kinderpornografi e werden die Fälle direkt an das Bundeskriminalamt weitergegeben, damit Täter nicht vorgewarnt und Ermitt-lungen nicht behindert werden. Eine wichtige Grundlage für diese Maßnahmen bilden Hinweise, die jugend-schutz.net über die eigene Hotline bekommt. 2012 erhielt jugendschutz.net knapp 6500 Beschwerden. Daneben befi nden sich die wichtigsten Dienste in einem stän-digen Monitoring, um aktuelle Trends möglichst schnell festzustellen und Gefah-ren für Kinder und Jugendliche frühzeitig entgegenzutreten.

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Günter, T. (2013). Jugendmedienschutz bei jugendschutz.net. In Jugendmedienschutz in Deutschland (pp. 187–195). Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-18905-5_14

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