S und seine Freundin F verbringen einige Urlaubstage in einem entlegenen Haus auf dem Land. Als S und F abends das Essen zubereiten, hantiert F so ungeschickt mit der Brotschneidemaschine, dass sie sich die Pulsader an ihrem Handgelenk aufschneidet. S und F, die beide Medizin studieren, erkennen sofort die lebensbedrohende Lage für F. Leider ist die Unterkunft ohne Telefonanschluss versehen und die Gegend zu dieser Zeit menschenleer. S und F begeben sich daher an die nahegelegene Landstraße und halten den zufällig vorbeikommenden P an. S erklärt ihm die Situation und fordert P auf, ihn mit F zum nächsten Krankenhaus zu fahren bzw. ihm zumindest seinen Pkw für die Fahrt zum Krankenhaus zur Verfügung zu stellen. Obwohl P davon ausgeht, er sei als Kraftfahrer gegenüber S und F in einer solchen Situation zur Hilfeleistung verpflichtet, verweigert er jede Mithilfe.
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Gropp, W., Küpper, G., & Mitsch, W. (2012). Fall 3: Fehlende Hilfsbereitschaft mit Folgen (pp. 47–71). https://doi.org/10.1007/978-3-642-28517-2_3
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