a. Funktionswandel des Parlamentarismus Demokratie, verstanden als unmittelbare Volksherrschaft wie im antiken Athen, galt in Flächenstaaten über viele Jahrhunderte als unmöglich, denn da könne das Volk ja nicht zusammentreten. Erst neue Vorstellungen, wie sie sich mit dem An-spruch des englischen Unterhauses entwickelten, für das ganze Land zu sprechen, lösten den Bann. Es waren dies ■ das Prinzip einer » Repräsentation «, bei der das Handeln von Vertretern einer größeren Gesamtheit zugerechnet und von dieser als legitim betrachtet wird 1-Repräsentanten können vollgültig anstelle der Repräsentierten entscheiden. ■ zum zweiten das freie Mandat des Abgeordneten, was ihn von zuvor üblichen Instruktionen seiner örtlichen Basis entband und damit die Voraussetzung für ein handlungsfähiges und dem Ganzen verpflichtetes Parlament schuf. ■ Drittens setzte sich seit der Opposition Bolingbrokes im England des frühen 18. Jahrhunderts die Vorstellung einer legitimen Opposition mit dem akzeptier-ten Ziel der Regierungsübernahme durch-weder Rebellion (in den Augen der Regierenden) noch Widerstand gegen illegitime Herrschaft (im Selbstver-ständnis der Oppositionellen) 2 .
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Rudzio, W. (2015). Der Bundestag: Parlamentarische Mehrheitsdemokratie. In Das politische System der Bundesrepublik Deutschland (pp. 213–252). Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-06231-6_8
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