Völkerrechtspolitik. Zu Trennung und Verknüpfung von Politik und Recht der Weltgesellschaft

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Trotz eines wieder erstarkten Interesses der Politikwissenschaft am internationalen Recht ist das Verhältnis der beiden Disziplinen von gegenseitigem Missverstehen geprägt. Der politischen Selbstüberschätzung, nationalstaatliche Völkerrechtsgestal- tung unterliege bestenfalls machtpolitischen, aber keinesfalls rechtlichen Grenzen, steht nicht selten der rechtliche Utopismus, dass es allein das Völkerrecht sei, das die Realisierung universeller Werte wie Frieden und Humanismus ermögliche, gegen- über. Seit den Pionierarbeiten von E. H. Carr und Hans Morgenthau auf der einen bzw. Hans Kelsen und George Scelle auf der anderen Seite haben rechtliche und poli- tikwissenschaftliche Grundlagenarbeiten regelmäßig die jeweilige altera pars nicht mit dem nötigen Respekt für deren Eigendynamik behandelt. Mit der Reformulierung des Konzepts der Völkerrechtspolitik wird hier versucht, eindimensionale Betrachtun- gen von Recht und Politik zu überwinden. Es wird argumentiert, dass die konzeptio- nelle Integration zivilgesellschaftlicher Akteure in den Begriff der Völkerrechtspolitik die herkömmlich etatistisch begrenzten Dichotomien zwischen dogmatischen und poli- tischen Begriffen des Rechts durchbrechen kann.

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Fischer-Lescano, A., & Liste, P. (2005). Völkerrechtspolitik. Zu Trennung und Verknüpfung von Politik und Recht der Weltgesellschaft. Zeitschrift Für Internationale Beziehungen, 12(2), 209–249. https://doi.org/10.5771/0946-7165-2005-2-209

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