Domain-Recht bezeichnet eine Reihe verschiedener gesetzlicher Regelungen im Zusammenhang mit die Vergabe von Internet-Domains – ein eigentliches Domain-Rechts-Gesetz gibt es nicht. Das Domain-Recht hat sich durch die sinnvolle Anwendung bestehender Normen, beispielsweise aus das Marken- und Namens-
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Schumacher, T., Ernstschneider, T., & Wiehager, A. (2002). Domain-Recht (pp. 63–146). https://doi.org/10.1007/978-3-642-55963-1_4
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