Grundlegend für das Verständnis, den Umfang und die Wirkung des Datenschutzes ist dessen grundrechtliche Verankerung als informationelles Selbstbestimmungsrecht. Dieses Grundrecht zählt zu den allgemeinen Persönlichkeitsrechten und wurde auf höchstrichterlicher Ebene im Zuge des Volkszählungsurteils 1983 offiziell etabliert.
CITATION STYLE
Witt, B. C. (2010). Informationelles Selbstbestimmungsrecht. In Datenschutz kompakt und verständlich (pp. 47–72). Vieweg+Teubner. https://doi.org/10.1007/978-3-8348-9653-7_2
Mendeley helps you to discover research relevant for your work.