Für den »Fremden' und den »Gast' im Gegensatz zum Einheimischen in Stadt und Land kannte das antike Griechenland den gemeinsamen Begriff »Xenos'. Ähnlich verhielt es sich im Geltungsbereich des Römischen Rechts: Die lateinische Bezeichnung »hostis' meinte einmal den Orts- und Landfremden, dann in bestimmten Fällen auch den äußeren »Feind' und schließlich den »Gast'. Er galt wie bei den Germanen als »heilig' im Sinne von »unantastbar', solange er das Gastrecht nicht grob verletzte. Der zugestandene Rechtsschutz während eines Aufenthaltes betraf dabei nicht nur den fremden Gast aus dem eigenen Volk und Sprachraum, sondern auch den Nicht-Griechen oder »Barbaren', der nicht über die Gepflogenheiten der einheimischen Kultur oder Sprache verfügte (→ Freundschaft).
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Barudio, G. (1994). Xenophobie. In Politik als Kultur (pp. 398–400). J.B. Metzler. https://doi.org/10.1007/978-3-476-03526-4_80
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