Deutsche Völkerrechtspolitik im Bereich der Friedenssicherung

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Das Völkerrecht ist die Rechtsordnung, die die Beziehungen zwischen Völkerrechtssubjekten regelt. Der Begriff der Völkerrechtspolitik ist allerdings ähnlich schwierig zu verorten wie das vielschichtige Verhältnis von Völkerrecht und internationaler Politik (Fischer-Lescano/Liste 2005). Eine auf den Umgang mit dem Völkerrecht bezogene Politik kann beispielsweise auf eine Bestätigung, Ausformung oder Veränderung bestehender Normen sowie auf die Erzeugung neuer Normen gerichtet sein. Sie kann sich aber auch mit der Frage auseinandersetzen, ob eine als bindend erkannte völkerrechtliche Norm im Einzelfall befolgt werden soll. Ebenso kann sie vor der Frage stehen, ob und mit welchen Mitteln die Befolgung einer Norm gegenüber anderen Adressaten durchgesetzt werden soll. Schließlich haben auch solche Entscheidungen eine völkerrechtspolitische Dimension, die darauf abzielen, eine Verrechtlichung in bestimmten Bereichen gerade zu verhindern.

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Schaller, C. (2011). Deutsche Völkerrechtspolitik im Bereich der Friedenssicherung. In Deutsche Außenpolitik (pp. 532–559). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-93024-4_22

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