Das Sprachsymbol „Gewaltenteilung`` (G), im Englischen „separation of powers'', im Französischen „séparation des pouvoirs``, bezeichnet im Rahmen von Theorie und Praxis des europäischen Konstitutionalismus seit dem ausgehenden 17. Jh. ein Kernstück der Staatslehre: die institutionelle und/oder funktionelle Differenzierung der Staatsgewalt und ihre Verteilung auf mehrere, hinsichtlich ihrer Legitimation und ihrer Kompetenzen verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch mehr oder weniger unabhängige „Gewalten'' (Institutionen). In der Regel unterscheidet man drei „Gewalten``: Die Legislative, die Exekutive und die Judikative.
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Stammen, T. (2000). Gewaltenteilung. In Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland (pp. 215–217). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93232-7_52
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