Handlungen sind zunehmend das Resultat eines Zusammenwirkens von Mensch und (teil-)autonomer Maschine. Das Verhalten dieser Maschinen lässt sich weder dem Menschen noch der Technik selbst ohne Weiteres als Handlung zurechnen. Dieser Herausforderung für die strafrechtliche Verantwortungszuschreibung nimmt sich der vorliegende Beitrag an. Es wird festgestellt, dass Maschinen keine Strafrechtssubjekte darstellen, was allerdings nicht für alle Zeiten gelten muss. Insbesondere die Emergenz moralischer Handlungsfähigkeit von Technik könnte zu einem Wandel beitragen. Bis dahin steht jedoch die Verantwortlichkeit der Menschen im Zentrum. Sie sind gefordert, adäquate Sorgfalt walten zu lassen. Dabei kann gerade das Anliegen der Maschinenethik – die Moralimplementation – zur eigentlichen Sorgfaltspflicht werden. Die Disziplin entfaltet damit Relevanz für das Strafrecht, hängen doch maschinelle Moral, Handlungsträgerschaft und Verantwortung eng zusammen.
CITATION STYLE
Simmler, M. (2019). Maschinenethik und strafrechtliche Verantwortlichkeit. In Handbuch Maschinenethik (pp. 453–469). Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-17483-5_30
Mendeley helps you to discover research relevant for your work.