Die öffentliche Indienstnahme von Vergangenheit ist Ausdruck politisch motivierter Geschichtsbearbeitung zu kollektiven Zwecken. Als Gedenkstaatlichkeit ist offizielle Geschichtspolitik als gezieltes Vergessensmanagement und kollektive Erinnerungsregulation zugunsten gegenwärtiger Herrschaftsziele und Normen zu charakterisieren. Der Umstand, dass sich die Funktionsweisen verordneter Erinnerungsarbeit, Geschichtlichkeitsproduktion und Vergangenheitsinterpretation regimeübergreifend ähnlich sind, macht Gedenken missbrauchsanfällig und bedarf analytischer Kompetenzen wie reflexiver Gegengewichte.
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Huhnholz, S. (2018). Geschichte/Gedenken. In Handbuch Staat (pp. 451–463). Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-20744-1_41
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