Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber in der Kündigungserklärung darauf hinweist, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt wird und der Arbeitnehmer eine Abfindung beanspruchen kann, wenn er die dreiwöchige Frist für die Kündigungsschutzklage verstreichen lässt und dies auch tut (§ 1a KSchG ).
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Springer Fachmedien Wiesbaden. (2018). Abfindung. In 333 Keywords Arbeitsrecht (pp. 3–47). Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-08725-8_1
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