Ist die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers nur ein Phantom? So fragt Everhard Holtmann in seinem Beitrag in diesem Sammelband. Die Antwort ist klar: Die Richtlinienkompetenz des Kanzlers ist keineswegs nur ein Phantom. Sie existiert real. Das Recht des Kanzlers, allein (autonom) über die Richtlinien der Politik zu entscheiden, ist grundgesetzlich verbürgt (Art. 65 GG).
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Schuett-Wetschky, E. (2008). Richtlinienkompetenz (hierarchische Führung) oder demokratische politische Führung? Antwort an Everhard Holtmann. In Führen Regierungen tatsächlich? (pp. 85–97). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90825-0_6
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