Informationelle Selbstbestimmung als vielschichtiges Bündel von Rechtsbindungen und Rechtspositionen

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Der Beitrag erläutert zunächst Grundlagen, Konzeption und Defizite des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in der Rechtsprechung des BVerfG. Nicht zuletzt wegen der europäischen Entwicklungen ist eine Neukonzeption notwendig. Im Datenschutz hat man nicht allein mit Daten, sondern mit einem komplexen Netzwerk mehrerer Grundelemente zu tun. Die populäre Idee der „Kontrolle`` über die „eigenen`` Daten greift zu kurz. Informationelle Selbstbestimmung lässt sich nicht in individualistischem Zugriff, sondern nur auf der Basis der Sozialität des Individuums ausarbeiten. Sie ist als Bündel grundrechtlicher Bindungen und Schutzpositionen zu begreifen, das sich sowohl inhaltlich als auch dogmatisch vielschichtig gestaltet. Daraus resultieren vielfältige Regulierungsmuster, die auf unterschiedlichen, aufeinander aufbauenden Ebenen anzusiedeln sind. So konzeptionalisiert ist das Paradigma „informationeller Selbstbestimmung`` leistungsfähiger als dasjenige der „Privatheit``.

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Albers, M. (2017). Informationelle Selbstbestimmung als vielschichtiges Bündel von Rechtsbindungen und Rechtspositionen. In Informationelle Selbstbestimmung im digitalen Wandel (pp. 11–35). Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-17662-4_2

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