Wirtschaftliche Bedeutung und rechtliche Möglichkeiten computerimplementierter Erfindungen

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Die Einladung zu diesem Vortrag ist von dem angenehmen Umstand gepr{ä}gt, keine Antworten geben zu m{ü}ssen, keine Fragen zu beantworten, sondern Probleme aufzuwerfen und zum Andenken anzuregen. Es geht im Folgenden um computerimplementierte Erfindungen, im Volksmund auch Softwarepatente genannt. Ich spreche zu Ihnen als Mitarbeiter des Instituts f{ü}r Rechtsfragen der Freien und Open Source Software. In dieser Eigenschaft bin ich zum Vortrag gebeten worden und will deshalb auch besonders auf diesen Aspekt eingehen, gerade weil hier sehr deutliche Kritik an Softwarepatenten ge{ä}u{ß}ert wird. Die praktischen Erfahrungen, die ich jedoch einbringen m{ö}chte, kommen letztlich aus meiner T{ä}tigkeit als Rechtsanwalt. Ich arbeite in einer Kanzlei mit dem T{ä}tigkeitsschwerpunkt im IT- und Softwarerecht. Ich berate dort Einzelprogrammierer ebenso wie Gro{ß}unternehmen, so dass ich einen ganz guten {Ü}berblick habe {ü}ber die verschiedenen Argumente und N{ö}te in diesem Bereich. Nat{ü}rlich sind meine Gedanken rein subjektiv und sollen vor allem zum weiteren Denken anregen.

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Jaeger, T. (2008). Wirtschaftliche Bedeutung und rechtliche Möglichkeiten computerimplementierter Erfindungen. In Geistiges Eigentum: Schutzrecht oder Ausbeutungstitel? (pp. 57–64). Springer Berlin Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-77750-2_5

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