In den Weichenbereichen der Fahrstraßenknoten (Bahnhöfe, Abzweig- und Überleitstellen) verkehren Züge - und in neuerer Technik in der Regel auch Rangierfahrten -- grundsätzlich auf technisch gesicherten Fahrwegen, den so genannten Fahrstraßen. Die Sicherung einer Fahrstraße für Züge muss folgenden Sicherheitsanforderungen genügen: Sicherstellung der richtigen Lage aller beweglichen Fahrwegelemente vor Zulassung einer Zugfahrt Verhinderung des Umstellens von beweglichen Fahrwegelementen im freigegebenen Fahrweg eines Zuges Verhinderung der Zulassung gefährdender (so genannter „feindlicher``) Fahrten Verhinderung, dass Fahrzeuge in den freigegebenen Fahrweg eines Zuges gelangen können Verhinderung der Zulassung von Zugfahrten in besetzte Gleisabschnitte.
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Pachl, J. (2011). Steuerung und Sicherung der Fahrwegelemente. In Systemtechnik des Schienenverkehrs (pp. 84–126). Vieweg+Teubner. https://doi.org/10.1007/978-3-8348-8307-0_4
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