Um möglichst viele Chancen für mehrwertige Erkenntnisse zu schaffen, ist es hilfreich, Daten unbegrenzt sammeln und auswerten zu können. Oft ergeben sich die Anwendungsfelder erst nach Mustererkennungen in Big Data, die mithilfe von Data Analytics hervorgebracht wurden und an die zuvor überhaupt nicht gedacht worden war. Eine getrennte Erhebung der Daten, beispielsweise nach Lebens- welten, ist von daher gar nicht zweckmäßig. Die größten Chancen bieten Daten- pools über die Grenzen der verschiedenen Datentypen und Lebenswelten hinweg. Allerdings sieht der Datenschutz – verständlicherweise – gerade diese Form der Datenerhebung und Datenauswertung als besonders problematisch an. Insbesondere die EU-DSGVO mit den Erfordernissen der Datenminimierung4 gem. Art. 5 Abs. 1 c EU-DSGVO, Speicherbegrenzung5 gem. Art. 5 Abs. 1 e EU-DSGVO und Zweck- bindung6 gem. Art. 5 Abs. 1 b EU-DSGVO beschränken die faktischen Einsatz- möglichkeiten von Big Data und Data Analytics. Mangels bislang klar abgesteckter Regelungen besteht die Herausforderung in der Praxis derzeit schon allein darin, den rechtlich zulässigen Spielraum für die Nutzung von verfügbaren Daten und deren
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Knorre, S., Müller-Peters, H., & Wagner, F. (2020). Big Data, Data Analytics und Smart Services rund um Wohnen, Gesundheit und Mobilität: Bürgerschreck und Hoffnungsträger in privaten Lebenswelten. In Die Big-Data-Debatte (pp. 63–136). Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-27258-6_2
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