Freie Träger

  • Bauer R
  • Dahme H
  • Struck N
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Der Begriff „Freie Träger“ bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland private, das heißt nicht-staatliche Organisationen (i. d. R. Vereine, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Stiftungen bürgerlichen Rechts), die vorrangig in der Alten-, Gesundheits-, Jugend- oder Sozialhilfe tätig sind. Bei den Freien Trägern kann zwischen privat- oder frei-gemeinnützigen Nonprofit-Organisationen und solchen unterschieden werden, die gewinnorientiert arbeiten. Die wesentlichen der gemeinnützigen Freien Träger sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt [AWO], Diakonisches Werk [DW] der Evangelischen Kirche in Deutschland [EKD], Deutscher Caritas Verband [DCV], Deutsches Rotes Kreuz [DRK], „Der Paritätische“ -Gesamtverband, Zentrale Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland [ZWST]). Diese sechs Spitzenverbände sind zur „Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspfle-ge“ [BAG FW] zusammengeschlossen. Bezogen auf die Trägerfunktion besagt der Begriff „frei“, dass die Wohlfahrtspflege selbstbestimmt tätig sein kann und nicht zur Erfüllung von staatlichen Leistungen verpflichtet ist. Neben den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege sind wichtige frei-gemeinnützige Trägergruppen die Kirchen und sonstige Gemeinschaften sowie die Selbsthilfeorganisationen.

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Bauer, R., Dahme, H.-J., & Struck, N. (2012). Freie Träger. In Grundriss Soziale Arbeit (pp. 813–829). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-94311-4_52

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