Politik und Recht

  • Kaufmann M
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Solche "Stabilisatoren" muß man im Auge behalten, wenn man erwägt, das deutsche Föderalismusmodell in andere Rechts-und Staatsordnungen zu über-tragen. Selbst langerprobte Instrumente für Interessenausgleich und Konflikt-regelung wird man daher ohne sensible Anpassung an die spezifischen Voraus-setzungen "vor Ort" nur schwer integrieren können. Ungeachtet dessen bleibt es Aufgabe vor allem der deutschen Länder, ohne unangemessenen Eifer und ohne Selbstüberschätzung, wohl aber auf entspre-chende Anfrage ihre praktischen Erfahrungen zu vermitteln, auch in der Er-kenntnis, daß die Grundidee von Föderalismus und Regionalismus über das Länderinteresse hinausreicht: Daß sie Ausdruck eines bestimmten Politikver-ständnisses geworden ist, einer Behutsamkeit im Umgang mit der Macht mit deren Hilfe die Deutschen es politisch leichter bewältigt haben, wied~r 80 Mi~lione.n in einem Staat zu sein-und mit deren Hilfe auch eine Europäische Ulllon sich trotz aller scheinbaren Erschwernis durch subsidiäre Strukturen leichter tun wird, den sehr verschiedenen Interessen von künftig 376 Millionen Menschen in unterschiedlichen Staaten und Regionen im Rahmen des Mög-lichen gerecht zu werden. Mit erfrischendem Realismus analysiert Benz: "Der kooperative Bundesstaat trä~t ohne ~weif.el nicht zur (leichteren) Planbarkeit staatlicher Aufgaben-erfullung bel, steigert aber die Reagibilität und Problemsensibilität· er bietet mithin keine Garantie für eine optimale Politik, verringert aber die W~hrschein-lichk~it von Fe~lern und erhöht die Geschwindigkeit der Fehlerberichtigung."6o Dem ISt zuzust.lmmen. "Optimale Politik" muß sich aus anderen Quellen spei-sen. Aber wo die von Benz beschriebenen Wirkungen tatsächlich erzielt werden dort sind die Weichen gestellt, um einer annehmbaren Interessenregelung i~ föderalistischen System nahezukommen.

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Kaufmann, M. (2017). Politik und Recht. In Handbuch Rechtsphilosophie (pp. 335–346). J.B. Metzler. https://doi.org/10.1007/978-3-476-05309-1_48

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