Das Europäische Parlament strebte vom ersten Tag seines Bestehens an danach, seinen Handlungsspielraum und seine Zuständigkeiten auszuweiten. Dies gilt bereits für die aus Parlamentariern der nationalen Parlamente gebildete Versammlung der Montanunion und danach der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, vor allem aber für das seit dem Jahr 1979 direkt gewählte Europäische Parlament. Schon die Mitglieder der Versammlung des EWG-Vertrages gaben sich bei der konstituierenden Sitzung 1958 den Namen Parlament und machten damit deutlich, welches institutionelle Ziel sie verfolgen wollten.
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Bocklet, R. (2008). Das Europäische Parlament: Kompetenzzuwachs durch Vertragsänderung und im politischen Prozess von der Montanunion zum Maastrichter Unions-Vertrag. In Res publica semper reformanda (pp. 612–625). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90763-5_46
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