Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bildet in Deutschland die Grundlage für die Verwertung von Abfällen. Bei der Verwertung von Abfällen wird unterschieden in Recycling und sonstige Verwertung. Der Begriff Recycling umfasst das werkstoffliche und das rohstoffliche Recycling und beinhaltet die Aufbereitung von Abfällen zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen. Der Begriff „sonstige Verwertung“ beschreibt unter anderem die energetische Verwertung. Abfälle zur Verwertung können aus den folgenden Herkunftsbereichen stammen: Produktion und Verarbeitung, getrennt erfasste Abfälle aus privaten Haushaltungen und anderen Bereichen sowie aus Anlagen, in denen vermischt erfasste Abfälle aus Haushalten und anderen Bereichen aufbereitet werden. Im diesem Kapitel werden für die Stoffströme Kunststoffe, Altglas, Altpapier, Metalle und Ersatzbrennstoffe typische Aufbereitungs- und Verwertungsverfahren erläutert und Aspekte wie Umweltentlastungseffekte und Verwertungsmengen beschrieben.
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Kuchta, K., Hobohm, J., & Flamme, S. (2017). Verwertung von Altprodukten und Abfällen. In Einführung in die Kreislaufwirtschaft (pp. 253–293). Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8348-2257-4_7
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