ZusammenfassungAm 3. Dezember 2015 wurde das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ vom Deutschen Bundestag beschlossen. Das sogenannte „E-Health-Gesetz“ unterstützt die Akteure des Gesundheitswesens u. a. dabei, eine flächendeckende IT-Infrastruktur zu etablieren. Das Gesetz gibt einen Rechtsrahmen für die Entwicklung der Gesundheitstelematik-Infrastruktur (GTI) vor und fördert damit die Digitalisierung und Vernetzung der Akteure durch den Aufbau von elektronischen Services (eServices) wie eBrief, eEntlassbrief, (e)Medikationsplan und telemedizinischer Services unter Nutzung der eGK.
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Müller-Mielitz, S., & Lux, T. (2017). E-Health-Gesetz. In E-Health-Ökonomie (pp. 125–136). Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-10788-8_8
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