So beantwortete der Leiter der Einsatzgruppe D, Otto Öhlendorf, die Frage der alliierten Ankläger, warum seine Untergebenen auch „Zigeuner `` ermordet hätten (zitiert nach Rose 1995: 115; zum Folgenden vgl. Wippermann 2005; von dem Knesebeck 2008). Öhlendorf war kein Einzelfall. Auch andere Täter haben auf dem Nürnberger Kriegsverbrecherprozess bereitwillig zugegeben, dass neben Juden auch Roma zu Opfern des nationalsozialistischen Völkermordes geworden sind. Dennoch und obwohl zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse zahlreiche Quellen gesammelt wurden, in denen der rassistisch motivierte Völkermord an den Roma eindeutig dokumentiert wurde, sind die Nürnberger Ankläger und Richter auf den Rassenmord an den Roma nicht weiter eingegangen, der in deren Sprache, dem Romanes, „Porrajmos `` (das Verschlungene) genannt wird.1 Dies hatte Folgen bis auf den heutigen Tag. Wenn es schon die Siegermächte nicht für notwendig hielten, den Völkermord an den Roma zu thematisieren, dann sahen es die besiegten Deutschen schon gar nicht ein, sich zu dieser Schuld zu bekennen und die Opfer zu entschädigen. Das Wort „Zigeuner `` taucht weder in den Dokumenten des deutschen Widerstandes noch in der nach 1945 entstandenen ziemlich umfangreichen Publizistik über die deutsche Schuldfrage auf. Hier gab es kein Schuldbewusstsein und keine Verpichtungserklärang zur „Wiedergutmachung `` (vgl. zum Folgenden auch den instruktiven Sammelband von Herbst/Goschler 1989).
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Wippermann, W. (2011). Vergessener Krieg: Der Rassenmord an den Roma und seine Leugnung im Nachkriegsdeutschland. In Die Dynamik der europäischen Rechten (pp. 245–263). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-92703-9_15
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