Dort, wo es innerhalb einer Gemeinschaft abgegrenzte private Lebensbereiche gibt, sollen diese das Leben innerhalb ihrer Grenzen in besonderer Weise schützen. Dabei besteht weder Einigung darüber, was mit dem Begriff „privat`` bezeichnet wird, noch darüber, welche Werte durch Privatheit geschützt werden sollen. Im Rahmen der Sicherheitsethik ist es sinnvoll, denjenigen Lebensbereich als privat zu deuten, zu dem aus ethischer Perspektive andere Personen ohne Zustimmung keinen Zugang haben sollen. Ein zentraler Wert, der durch Privatheit geschützt werden soll, ist die Möglichkeit frei von sozialer Kontrolle die eigene Persönlichkeit zu entfalten. Damit wird die Privatsphäre häufig als Ort der Autonomie oder Selbstbestimmung gedeutet. Dies heißt auch, dass nicht von außen bestimmt oder erzwungen werden sollte, was als privat zu gelten hat. Vielmehr sollen Personen die Kontrolle über die Privatheit dieser Bereiche erhalten. Bei der Abwägung zwischen Sicherheit und Privatheit führt dies zu einer Betonung der Selbstbestimmung von Sicherheitsmaßnahmen.
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Koch, H. (2014). Privatheit. In Sicherheitsethik (pp. 125–133). Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-03203-6_7
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