Thomas HobbesThomas Hobbeskann als der Begründer der VertragstheorieVertragstheorieangesehen werden. Der Grundgedanke dieser Theorie ist folgender: Staatliche Autorität und Gesetze können dadurch legitimiert werden, wenn sie so gestaltet werden, dass alle Menschen ihnen freiwillig zustimmen würden. Diese Zustimmung erfolgt, da eine etablierte staatliche Autorität und Gesetze im Interesse jedes Einzelnen liegen. Hierzu versetzt Hobbes die Menschen hypothetisch in einen NaturzustandNaturzustand, d.h. einen Zustand, wo es keine Gesetze, keine Moral und keine oberste regelnde Instanz gibt. In solch einem Zustand würden sich -- nach HobbesHobbes-- die Menschen gegenseitig bekriegen, es würde ein Krieg aller gegen alle herrschen, und niemand wäre sich seines Lebens sicher, da der Mensch von Natur aus ein rein egoistisches Wesen ist. Jedem Einzelnen wäre daran gelegen, diesem Naturzustand zu entkommen. Dies gelingt, wenn sich alle Menschen an gewisse Gesetze halten, die das Zusammenleben regeln und friedlich gestalten, die sog. natürlichen Gesetzenatürlichen Gesetze. Nach Hobbes hält sich aber niemand an Gesetze, wenn es keine Instanz gibt, die auf die Einhaltung der Gesetze achtet. Somit wird eine solche Instanz, ein Staat, benötigt. Um dem Naturzustand zu entkommen, einigen sich die Menschen auf Gesetze und etablieren zugleich eine staatliche Autorität. Sie schließen miteinander einen Gesellschaftsvertrag. Das Besondere an der Theorie von Hobbes ist, wie er moralisches Handeln und das Gelten moralischer Vorschriften aus dem Eigeninteresse jedes Einzelnen herleitet.
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Frey, D., & Schmalzried, L. (2013). Die Vertragstheorie. In Philosophie der Führung (pp. 189–208). Springer Berlin Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-34439-8_10
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