Die Anordnung des Maßregelvollzugs erfolgt primär unter dem Aspekt der Gefährlichkeit, unabhängig davon, welche Erfolgsaussichten in der Behandlung des Betroffenen bestehen. Das führt dazu, dass persönlichkeitsauffällige Straftäter nicht selten mit hohem Aufwand und über Jahrzehnte behandelt werden, auch wenn die Behandlung sie nicht erreichen kann. Der psychiatrische Maßregelvollzug wird damit nicht selten als verdeckte Form der Sicherungsverwahrung missbraucht.
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Leygraf, N. (2006). Persönlichkeitsgestörte Straftäter in den Maßregelvollzug? In Entwicklungen der Psychiatrie (pp. 387–394). Springer Berlin Heidelberg. https://doi.org/10.1007/3-540-30100-3_39
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