Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ist ein wesentlicher Pfeiler im System der gegliederten deutschen Sozialversicherung und hat eine lange Tradition. Zusammen mit der Renten- und Krankenversicherung gehört sie zu den ersten sozialen Absicherungen für Arbeitnehmer. In der kaiserlichen Botschaft vom 17.11.1881 wurden erstmals die Grundzüge dieses neuen Versicherungsschutzes verkündet. Am 6. Juli 1884 beschloss der Reichstag das Unfallversicherungsgesetz, als dessen Konsequenz die Berufsgenossenschaften gegründet wurden. Das Gesetz hat trotz zahlreicher Änderungen in seinen wesentlichen Bestandteilen bis heute Gültigkeit. Mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches (SGB) VII am 1. Januar 1997 wurden die Vorschriften der seit 1914 geltenden Reichsversicherungsordnung ersetzt und das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren neu regelt.
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Schreier, D., & Jostkleigrewe, F. (2011). Die handchirurgische Rehabilitation im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren – Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) und komplexe stationäre Rehabilitation (KSR). In Handchirurgie (pp. 323–338). Springer Berlin Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-11758-9_16
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