Wenn die Mediation im Mediationsdiskurs beschrieben wird, wird sie in aller Regel als ‚Verfahren‘ gefasst: Mediation ist ein Verfahren zur einvernehmlichen Beilegung von Konflikten. Je nach Ausrichtung und Schwerpunktsetzung wird das Verfahren mit Adjektiven spezifiziert: im Mediationsgesetz ‚vertraulich‘ und ‚strukturiert‘ (MediationsG, § 1, Abs. 1), beim Bundesverband Mediation ‚erfolgreich‘, ‚außergerichtlich‘ und ‚konstruktiv‘.
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Tröndle, J. (2017). Mediation – nicht einfach nur ein Verfahren! In Mediation als Wissenschaftszweig (pp. 33–42). Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-18257-1_3
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