Namentlich das Tatbestandselement der angemessenen Information bedarf einer weiteren Konkretisierung, um die haftungsvermeidenden Sorgfaltspflichten möglichst klar und damit handhabbar zu bestimmen. Dabei besteht die Herausforderung nicht zuletzt darin, anspruchsvolle Standards zu definieren, ohne ein überzogenes Haftungsrisiko für Vorstände zu generieren. Dies ist schon deshalb wichtig, um nach wie vor Manager zu finden, die bereit sind, ein Vorstandsamt zu übernehmen.
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Kovačević, T. (2020). Business judgment rule. Strani Pravni Zivot, (2), 141–159. https://doi.org/10.5937/spz64-25007
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