Der scheinklare Begriff „Steuerstaat“ bezeichnet nicht nur eine spezielle Institution öffentlicher Finanzgewinnung im Wohlfahrtsstaat, sondern meint zugleich den historisch neuartigen Standard indirekter Abschöpfung privatnützig erwirtschafteter oder verbrauchter Güter. Insofern ist das dem Steuerstaat eigene Fiskalinstrument der Steuer anderen Staatseinnahmen wie Gebühr, Zwangsdienst, Preisen für Staatsprodukte etc. entgegengesetzt. Steuerstaatlichkeit ist darum Ausdruck eines koordinierten Wirtschaftswachstumsstaates im Kapitalismus mit strenger Eigentumsgarantie.
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Huhnholz, S. (2018). Steuerstaat. In Handbuch Staat (pp. 371–382). Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-20744-1_33
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