Die forensische Psychiatrie beruht auf der Unterstellung, dass es zwischen der bei manchen Rechtsbrechern feststellbaren psychischen Störung und ihrer Delinquenz einen ursächlichen Zusammenhang gibt. Diese Annahme ist geradezu vorurteilshaft verwurzelt, sodass es im Einzelfall mehr argumentativer Mühe bedarf, einen solchen Zusammenhang zu verneinen, als ihn zu unterstellen und entsprechend für Strafmaßund sonstige Rechtsfolgen wie eine Maßregel zu berücksichtigen.
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Kröber, H.-L. (2009). Zusammenhänge zwischen psychischer Störung und Delinquenz. In Handbuch der Forensischen Psychiatrie (pp. 321–337). Steinkopff. https://doi.org/10.1007/978-3-7985-1746-2_9
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