Nationalstaat

  • Langewiesche D
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S.339Governance ist eine Perspektive auf den Nationalstaat sowie der Prozess der Transformation.Governance = „Interaktionsstrukturen und -prozesse``Nationalstaat = „institutionelle Struktur der Herrschaft``S.340f.Merkmale des modernen europ{ä}ischen Nationalstaats:1.\tStaatsgebiet2.\tStaatsb{ü}rgernation, Identit{ä}t3.\tLeistungsstaat, Interventionsstaat4.\tRechtsstaat, gem{ä}{ß}igte Staatsgewalt5.\tDemokratie6.\tB{ü}rokratie7.\tVerfassungS.341f.In der Praxis des politischen Wirkens im Nationalstaat bilden sich „unterschiedliche Formen der Interaktion und Koordination zwischen Akteuren, die Herrschaftskompetenzen aus{ü}ben, und den gesellschaftlichen Akteuren, die an Entscheidungen mitwirken oder von ihnen betroffen sind.``S.342Governance im Staat:-\tVielfalt der kollektiven Akteure-\tInteraktion-\tenge Verflechtung zwischen Staat und Gesellschaft-\tVer{ä}nderungen im Staat wirken sich zuerst in Interaktions- und Kommunikationsformen ausGrenzen des Staats und neue Herausforderungen: (S.342ff.)Territorium, Soziales, Funktional --> Interdependenzprobleme der Institution Staat1)\tKompetenzen enden mit Staatsgebiet-\tverst{ä}rkte internationale Zusammenarbeit-\tVerflechtung zwischen Gebietsk{ö}rperschaften1)\tZustimmung der Staatsb{ü}rger-\tImmer mehr Menschen im Staatsgebiet sind keine Staatsb{ü}rger, damit erwachsen Legitimit{ä}ts- und Kontrollprobleme-\tEntstehung lokaler Netzwerke und Beir{ä}te zur Interessenvertretung insbesondere von Ausl{ä}ndern1)\tStaatsfunktionen, Verfassung und Gesetze-\tvom versorgenden zum vorsorgenden Staat-\tF{ö}rderung privater Selbsthilfe-\tSchaffung von M{ä}rkten-\tKorrektur von Marktversagen-\tneue Formen der Arbeitsteilung zwischen Staat und privaten Anbietern von Leistungen--> „Grenzen trennen nicht mehr, sondern markieren Differenzierung, welche Koordinationsbedarf nach sich ziehen.`` S. 343--> „Grenzen werden meist durch Verhandlungen oder durch Netzwerke {ü}berbr{ü}ckt, teilweise aber auch durch wechselseitige Anpassung in Konkurrenzbeziehungen.`` (S. 344) Dennoch kann weiterhin eine Hierarchie bestehen, die sich in Gesetzen und einer b{ü}rokratischen Ordnung ausdr{ü}ckt. Folglich kann von „komplexeren Governance-Formen im Schatten oder jenseits der Hierarchie`` (S. 344) gesprochen werden.S.347„In der hierarchischen Ordnung der Verwaltung werden formale Machtasymmetrien konterkariert durch gegenl{ä}ufige asymmetrische Informationsverteilungen, welche den nachgeordneten Akteuren Einfluss verleihen.``kooperative Verwaltung:„eine Praxis des Gesetzesvollzugs und der Leistungserbringung durch Beh{ö}rden [...], die auf die funktionsbezogenen Grenzprobleme zwischen Staat und Gesellschaft reagiert und im Kern auf Verhandlungen beruht.``-\tAkteure werden durch verschiedene institutionelle Regeln und Interaktionsmechanismen beeinflusst-\tm{ö}gliche Akteure: Verwaltungsbeamte (Beh{ö}rdenhierarchie), Vertreter von Verb{ä}nden (Anweisungen oder Interessen), Akteure mit netzwerkeinbindung (z.B. zwischen Verwaltung, Kommune, Unternehmen)-\tRegeln der Verwaltungshierarchie und Regeln der Organisationen oder Netzwerke f{ü}r die beteiligten privaten Akteure wirken selektivS.350„Governance jedenfalls bedeutet alles andere als das Ende der Herrschaftsform des Nationalstaats.``

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Langewiesche, D. (2018). Nationalstaat. In Handbuch Staat (pp. 339–348). Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-20744-1_30

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