Staat und Rechtsstaat bilden – folgt man Fukuyama (2011; 2014a) – zusammen mit Demokratie die drei Säulen moderner politischer Ordnungen und politischer Entwicklung und werden zumeist auch als zentrale Konzepte der (vergleichenden) Politikwissenschaft bezeichnet (Lauth et al. 2014; Berg-Schlosser und Müller-Rommel 2003). Beide Konzepte sind gleichwohl in mehrerlei Hinsicht heftig umstritten, was sich auch auf die empirische Forschung auswirkt. Dies liegt sowohl an inhärenten konzeptionellen Problemen als auch an grundlegenden Wissenschaftsstandpunkten und überdies auch an forschungsstrategischen und -praktischen („paradigmatischen“) Perspektiven. Im Vergleich scheint gegenwärtig das Feld des Rechtsstaats in nächster Zukunft noch aussichtsreichere Forschungsperspektiven zu bieten. Denn obwohl Rechtsstaat bzw. rule of law – beide werden im Folgenden weitgehend synonym behandelt – keine wirklich neuen Gegenstände der Politikwissenschaft darstellen, hat sich eine systematischere Rechtsstaatsforschung erst in den letzten 20 Jahren entwickelt.
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Thiery, P. (2016). Staat und Rechtsstaat in der Vergleichenden Politikwissenschaft. In Handbuch Vergleichende Politikwissenschaft (pp. 303–318). Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-02338-6_23
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