In der elektronischen Patientenakte (EPA) werden auf einem einzigen elektronischen Dokument konzentriert Daten über den Gesundheitszustand eines Patienten gespeichert, um sie autorisierten Personen bei Bedarf optimal zu ihrer Verwendung zugänglich zu machen. Diese IKT‐Anwendung unterscheidet sich von der herkömmlichen handschriftlichen oder elektronischen Patientendokumentation. Die herkömmlichen ärztlichen Aufzeichnungen, die von Gesundheitsdienstleistern oder ‐organisationen erstellt und gespeichert werden, sind in Abhängigkeit von der medizinisch fachlichen Spezialisierung und der erbrachten Leistung auf bestimmte Datenarten beschränkt. Darüber hinaus ermöglichen sie keinen globalen Einblick in den Gesundheitszustand der Patienten. EPA hingegen zielt darauf ab, die Daten eines Patienten, die potenziell von verschiedenen Leistungserbringern zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstellt werden, zu sammeln und gleichzeitig anderen maßgeblichen Gesundheitsakteuren zur Verfügung zu stellen.
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Peigné, V. (2014). Kontinuität der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung: Der Zugang zur elektronischen Patientenakte. In Unionsbürgerschaft und Patientenfreizügigkeit Citoyenneté Européenne et Libre Circulation des Patients EU Citizenship and Free Movement of Patients (pp. 385–388). Springer Berlin Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-41311-7_32
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