Auf der GRUR-Jahrestagung 1992 leitete Gerhard Schricker sein Referat zum Thema „Urheberrecht zwischen Industrie- und Kulturpolitik“ mit den Worten ein: „Das Thema mag verwundern, ja befremden. Schützen die Urheberrechtsgesetze denn nicht das geistige Eigentum als Grund- und Menschenrecht, so fragt man sich, als das ‚heiligste, unangreifbarste und persönlichste aller Eigentumsrechte’ (...)? Wo bleibt hier Raum für politisches Kalkül? Können heilige Eigentumsrechte denn politisch verfügbar sein?“1
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Ohly, A. (2008). Urheberrecht als Wirtschaftsrecht. In Geistiges Eigentum: Schutzrecht oder Ausbeutungstitel? (pp. 141–161). Springer Berlin Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-77750-2_12
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