Jugend

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Als »Jugend« wird sowohl eine bestimmte Lebensphase (das Jugendalter) als auch die Personenmenge, die dieser Lebensphase zugeordnet ist (die Jugendlichen), bezeichnet. Aus entwicklungspsychologischer Perspektive wird das Eintreten der Geschlechtsreife (Pubertät) als Ende der Kindheit und Beginn des Jugendalters angesehen. Der Übertritt vom Jugendalter zum frühen Erwachsenenalter gilt als vollzogen, wenn zentrale, dem Erwachsenenalter zugeschriebene Rollen und Tätigkeiten (z. B. Erwerbstätigkeit, Elternrolle) übernommen wurden. Entsprechend kann das Bemühen, eindeutige Altersgrenzen für die Lebensphase Jugend anzugeben, zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen führen. Vor allem das Ende des Jugendalters ist dabei nur schwierig zu bestimmen, da — maßgeblich durch die längeren Ausbildungszeiten bedingt — einige zentrale Aspekte der Erwachsenenrolle (Erwerbstätigkeit und damit ökonomische Selbstständigkeit, Heirat, Elternschaft) von den Heranwachsenden inzwischen relativ spät übernommen werden (Olk 1986). Gleichzeitig sind Jugendliche in anderen Bereichen, die früher dem Erwachsenenalter zugerechnet wurden (Sexualität und Partnerschaft, Bürgerrechte, Konsumbeteiligung), durchaus schon aktiv. Bezieht man sich auf die internationale entwicklungspsychologische Forschung zu Heranwachsenden (Adoleszenten), werden nach Steinberg (1993) drei Phasen altersmäßig differenziert: die frühe Adoleszenz von 11 bis 14 Jahren, die mittlere Adoleszenz von 15 bis 17 Jahren und die späte Adoleszenz von 18 bis 21 Jahren.

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Kessels, U. (2013). Jugend. In Erziehung (pp. 39–44). J.B. Metzler. https://doi.org/10.1007/978-3-476-05023-6_6

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