Parteienstruktur und Überhangmandate

  • Behnke J
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Überhangmandate sind eine Besonderheit des deutschen Wahlsystems, die von jeher das Interesse der Wahltheoretiker und Verfassungsjuristen gefunden hat. Dieses Interesse wurde weiter angefacht, als nach der Wiedervereinigung die Anzahl der Überhangmandate sprunghaft anstieg. Die Großzahl der Publikationen zu Überhangmandaten beschäftigt sich vor allem mit der juristischen Frage, inwieweit durch Überhangmandate der Wahlrechtsgrundsatz der Gleichheit verletzt wird (u.a. Meyer 1994; Nicolaus 1995a, 1995b, 1996; Poschmann 1995; Schmidt 1995; Mann 1996; Naundorf 1996; Papier 1996; Lenz 1996, 1997; Adamski 1997; Bücking 1998; Jesse 1998). Dies war auch der Anlass der Verfassungsklage, die das Land Niedersachsen nach der Bundestagswahl 1994 angestrengt hat und die vom Bundesverfassungsgericht am 10. April 1997 (BVerfGE 95: 335) dahingehend entschieden wurde, dass das Anfallen von Überhangmandaten nicht als verfassungswidrig anzusehen ist. Ein Teil der Publikationen hat sich jedoch auch mit den „Ursachen“ der Entstehung von Überhangmandaten beschäftigt (u.a. Schwarz 1962; Nicolaus 1995b; Papier 1996; Rindsfüßer/Schäfer-Walkmann 1998; Grotz 2000). Als solche Ursachen wurden dann vor allem die Wahlkreiseinteilung, die Wahlbeteiligung, die Verrechnungsformel, die Wahl von Parteien, die nachher nicht im Parlament vertreten sind, das Stimmensplitting und auch die Anzahl der konkurrierenden Parteien ausgemacht.

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Behnke, J. (2004). Parteienstruktur und Überhangmandate. In Die Bundestagswahl 2002 (pp. 327–352). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80998-8_14

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