Der Begriff der Gerechtigkeit ist für die Soziale Arbeit von wesentlicher Be-deutung. In ihrer Definition von Sozialer Arbeit hebt etwa die International Fe-deration of Social Workers hervor, dass das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit „fundamental für die Soziale Arbeit`` sei. In der deutschen sozialpädagogischen Debatte ist ein solcher Gerechtigkeitsbezug vor allem von Micha Brumlik (2004) im Sinne einer „advokatorischen Ethik`` entfaltet worden. Andere Autorinnen begründen den Gerechtigkeitsbezug Sozialer Arbeit gesellschaftstheoretisch. So wird bei Lothar Böhnisch, Wolfgang Schröer, und Hans Thiersch (1999) Soziale Arbeit Teil des modernen Projekts der Realisierung von Gerechtigkeit in Form sozialer Gerechtigkeit (vgl. auch Thiersch 2003). Mark Schrödter (2007) schließlich argumentiert, dass Soziale Arbeit sich ausschließlich in dem Bezug auf den gesellschaftlichen Zentralwert der sozialen Gerechtigkeit von angrenzenden Professionen wie Psychotherapie, Medizin und Juristerei oder von Tätigkeitsfeldern wie Polizei und Politik unterscheiden kann. Strukturelle wie personenbezogene Formen der Wohlfahrtsproduktion können offensichtlich nicht ohne normative Legitimations- und Bezuggrößen auskommen und ihr zentraler Wert ist der der sozialen Gerechtigkeit. Doch was bedeutet „Gerechtigkeit``?
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Ziegler, H., Schrödter, M., & Oelkers, N. (2012). Capabilities und Grundgüter als Fundament einer sozialpädagogischen Gerechtigkeitsperspektive. In Grundriss Soziale Arbeit (pp. 297–310). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-94311-4_14
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