Dieses Kapitel verdeutlicht, warum rechtsverträgliche Technikgestaltung vor allem für den Datenschutz im Cloud Computing besonders wichtig ist. Zunächst wird die Rechtslage bis zum 24. Mai 2018 erläutert. Der Schwerpunkt der Betrachtungen liegt allerdings auf der künftigen Rechtslage, an der sich Cloud-Services ab dem 25. Mai 2018 messen lassen werden müssen. Es wird die Methode zur Konkretisierung rechtlicher Anforderungen zu technischen Gestaltungsvorschlägen (KORA) eingeführt und auf Cloud-Services angewendet. Die so entwickelten rechtlichen Kriterien muss auch ein dynamischer Zertifizierungsdienst erfüllen, wenn er in Form eines Cloud-Services angeboten wird.
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Management sicherer Cloud-Services. (2018). Management sicherer Cloud-Services. Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-19579-3
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