Zusammenfassung Der Verfassungsauftrag des Artikel 88 GG, eine Währungs- und Notenbank zu errichten, ist erst 1957 im Bundesbankgesetz umgesetzt worden. Die Deutsche Bundesbank (Buba) löste das nach dem Zweiten Weltkrieg von den westlichen Siegermächten nach dem Vorbild des US Federal Reserve System begründete, noch stärker föderalistisch akzentuierte zweistufige Zentralbanksystem aus der Bank deutscher Länder und rechtlich unabhängigen Landeszentralbanken ab, indem beide Elemente in ihr verschmolzen wurden. Die Buba ist in Form einer bundesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts organisiert, mit Sitz in Frankfurt/M., dem Bankenzentrum Ds.
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Andersen, U. (2000). Deutsche Bundesbank/Europäisches System der Zentralbanken. In Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland (pp. 135–140). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93232-7_32
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