Die Belastung der Versuchstiere nach Einschätzung der Antragsteller von Versuchsgenehmigungen - Forderung von Kriterien zur ethischen Rechtsanwendung

  • Völkel M
  • Labahn D
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Die in den Beispielen angegebenen Einschafzungen der Schweregrade von Tierversuchen durch die Antltragsteller zeigen, daD sie zumeist subjektiv, zu opthnistisch und auch widerspriichlich ausfallen. Die Darlegungen zur Ubertragbarkeit und ethischen Vertretbarkeit von Versuchen zeigen ofthals einen unzureichenden Informationsgehalt. Die am Ende eines jeden Antrags stehende positive Entscheidung zur Rechtfertigung des Tierversuches ist daher haufig nicht nachvollziehbar und durch die Tierschutzkommissionen kaum zu iiberpriifen. Eine konsequente Anwendung des Schweizer Schweregradkataloges durch die Antragsteller ist zu fordem. Im Sme der durch das Tierschutzgesetz formulierten Anforderungen sollte anhand einer Checkliste zur Methcdik eine Plausibilit;itspriifung des Antrages ermiiglicht werden. AusschluRkriterien Air die Vertretbarkeit eines Versuches werden formuliert, ein neues Kriterium wird vorgestellt. Die realistische Darstellung der den Versuchstieren zugetligten Belasmgen sol1 mit den Darlegungen zur Methcdik der Erkemtnisgewinnung korreliert werden md eine Beurteilung der ethischen Vertretbarkeit ermoglichen. Der &ertragbarkeit wie auch der Wahrscheinlichkeit positiver Ergebnisse kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

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Völkel, M., & Labahn, D. (1997). Die Belastung der Versuchstiere nach Einschätzung der Antragsteller von Versuchsgenehmigungen - Forderung von Kriterien zur ethischen Rechtsanwendung (pp. 395–405). https://doi.org/10.1007/978-3-7091-6833-2_50

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