Zusammenfassung Zur Frage der Entfernung winkelstabiler Radiusplattensysteme gibt es (noch) keine evidenzbasierten Kriterien. Es scheint, dass die Mehrheit der Autoren diese nur im Ausnahmefall durchführt: Dies gilt für mechanische Behinderungen durch die Plattensysteme selbst, z. B. bei fehlplazierten Schrauben, insbesondere überlangen Schraubenspitzen. Darüber hinaus sollte bei einem beginnenden und manifesten Karpaltunnelsyndrom die Plattenentfernung vorgenommen werden. Infektionen des Plattenlagers stellen eine eindeutige Indikation zur Entfernung des Osteosynthesematerials dar. Ökonomische Gesichtspunkte, d. h. die erneuten Kosten durch die Entfernung der deutlich teureren Implantate, sind von untergeordneter Bedeutung und dürfen nicht zum Kriterium für die Entfernung oder das Belassen der Implantate gemacht werden. Die Probleme durch die Entfernung, aber auch eventuelle durch das Belassen des Materials auftretende müssen mit dem Patienten besprochen werden.
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Breyer, H.-G. (2008). Indikation zur Entfernung winkelstabiler Radiusplatten. Trauma Und Berufskrankheit, 10(S2), 256–258. https://doi.org/10.1007/s10039-007-1322-4
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