Wenn Lehrer ihre Schüler in die Ausführung einer bestimmten gymnastischen Übung einweisen wollen; wenn der Staatsanwalt vor Gericht nachweisen will, dass der Beklagte entgegen dem Anschein doch der Attentäter sein könnte; wenn jemand, der einen Zaubertrick durchschaut hat, einem anderen dessen Ausführung erklären will, dann wird man in deren Erläuterungen Formen einer analytischen Handlungsbeschreibung finden: Die komplexen Vollzüge, die wir etwa als Riesenfelge, als Attentat oder Seiltrick identifizieren, werden als eine Abfolge anderer Vollzüge bestimmt, die sich wie Teile zu einem Ganzen verhalten und in der Summe den Gesamtvollzug ergeben: ›Man macht eine Riesenfelge, indem man zuerst …‹, ›Der Beklagte hat das Attentat verübt, indem er …‹, ›Der Trick geht so, dass man … und dann …‹. In leicht standardisierter Form lässt sich eine solche analytische Handlungsbeschreibung darstellen als:
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Kamp, G. (2016). Basishandlungen. In Handbuch Handlungstheorie (pp. 69–77). J.B. Metzler. https://doi.org/10.1007/978-3-476-05359-6_7
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