Die schultheoretische Bestimmung der Ganztagsschule erfordert pädagogisch-konzeptionelle Begründungen und Zielorientierungen ganztägiger Bildungskonzeptionen. Aus dieser Perspektive sind normative Standards und Qualitätskriterien inhaltlich-pädagogischer Art zu formulieren. Orientierungen stellen hier bildungsspezifsche und erzieherische Zielsetzungen dar, die sich an den lernbezogenen und sozialisatorischen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen sowie den pädagogischen Bildungsanforderungen ausrichten. Der Deutsche Bildungsrat hatte bereits 1969 in seinen Empfehlungen erziehungswissenschafliche Begründungen formuliert, die sich in ihren Schwerpunkten auf Aspekte veränderter Bildungsaufgaben bezüglich komplexer Lebensvorbereitung, Arbeitstechniken und sozialen Lernens, auf Förderung zur Verbesserung der Chancengleichheit, kulturelle Anregungen, Lernmotivation und Lernhilfen sowie auf eine zeitlich-organisatorische Erneuerung der Schule konzentrieren. Diese Ziele haben auch aktuell weiterhin Bestand, sind jedoch durch grundlegende Erkenntnisse erziehungs- und sozialwissenschaflicher Analysen und Befunde zum gesellschaflichen Wandel (Holtappels, 1994; Holtappels, 2017; Horstkemper & Tillmann, 2016; Klemm, Rolf & Tillmann, 1985; Tippelt, 1990) anzureichern und im Wesentlichen auf folgende sozialisations-, schul- und bildungstheoretische Begründungen zu fokussieren (Holtappels, 2006).
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Rollett, W., Lossen, K., & Holtappels, H. G. (2020). Ausgewählte Befunde der Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG). In Handbuch Ganztagsbildung (pp. 1505–1522). Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-23230-6_111
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