Psychotherapie wurde in Deutschland erstmals 1967 als vollgültige Methode der Krankenbehandlung anerkannt und in den Leistungskatalog\rder gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Dies betraf zunächst die analytische Psychotherapie, nachdem gezeigt worden\rwar, dass einschlägig behandelte Patienten in der Folge einen besseren Krankheitsverlauf hatten und vor allem weniger Versicherungsleistungen\rin Anspruch nahmen. 1980 wurde auch die Verhaltenstherapie zunächst von den Ersatzkassen und ab 1987 auch von den Primärkassen\rals Kassenleistung anerkannt.\r\r
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Gerbis, K. E., Linden, M., Pucher-Matzner, I., & Holzberger, B. (2018). Durchführung und Abrechnung von Verhaltenstherapie. In Lehrbuch der Verhaltenstherapie, Band 1 (pp. 837–855). Springer Berlin Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-54911-7_56
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