Mit dem Aufkommen jeder neuen Technologie müssen die bestehenden Gesetze überprüft werden. Zu Beginn der Elektrifizierung war der Diebstahl von Strom nicht strafbar. Es wurde kein Gegenstand entwendet, nur Energie, und somit gab es kein Gesetz, das Stromdiebstahl explizit unter Strafe stellte. Eine Methode, wie man eine neue Technik juristisch bewertet, steckt in folgender Frage: Wie hätte der Gesetzgeber das Gesetz formuliert, wenn er von der neuen Technologie gewusst hätte? Im Fall des Stromdiebstahls wissen wir die Antwort. Für diesen Tatbestand wurde ein zusätzlicher Paragraph in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Beim automatisierten Fahren sind wir erst am Anfang und es muss viel juristische Pionierarbeit geleistet werden, um Rechtssicherheit für autonome Fahrzeuge zu schaffen.
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Ritz, J. (2018). Juristische Betrachtungen. In Mobilitätswende – autonome Autos erobern unsere Straßen (pp. 151–173). Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-20953-7_11
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