Eine Panikattacke ist charakterisiert durch eine klar abgrenzbare Episode intensiver Angst und Unbehagens, bei der mindestens vier Symptome (z. B. Palpitationen, Schwitzen, Zittern, Gefühl der Kurzatmigkeit, Angst zu sterben, Angst die Kontrolle zu verlieren oder verrückt zu werden, ► Kasten rechts) abrupt auftreten und innerhalb von 10 Minuten ihren Höhepunkt erreichen. Zu beachten ist, dass Panikattacken -- unabhängig davon, dass sie das Leitsymptom der Panikstörung darstellen können -- als Bestandteil aller Angststörungen, aber auch im Kontext anderer psychischer Störungen auftreten können; sie sind somit zunächst ein relativ unspezifisches psychopathologisches Merkmal für das Vorliegen einer psychischen Störung. Daher werden im DSM-IV-TR (APA, 2000) Panikattacken auch nicht als eigenständige Störung klassifiziert, sondern es werden lediglich die spezifischen Störungen klassifiziert, innerhalb derer die Panikattacken auftreten können. Dies unterstreicht, dass es darauf ankommt, differenzialdiagnostisch umfassend den Kontext und die Rahmenbedingungen des Auftretens von Panikattacken zu beurteilen, um zu einer richtigen diagnostischen Einordnung zu kommen. Praktisch bedeutet es, zunächst das Vorliegen einer Panikattacke, dann das Vorliegen einer Panikstörungund dann das Vorliegen einer Agoraphobieabzuklären.
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In-Albon, T., & Margraf, J. (2011). Panik und Agoraphobie (pp. 915–935). https://doi.org/10.1007/978-3-642-13018-2_41
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