Hin und wieder lohnt sich ein Blick ins Gesetz. Genauer gesagt, in die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, kurz Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung oder noch kürzer BITV. Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich das Bestreben, Menschen mit Behinderungen den Zugriff auf Internetangebote zu erleichtern oder gar erst zu ermöglichen. Die Verordnung wurde ursprünglich 2002 veröffentlicht und trat auch im selben Jahr in Kraft. Eine Neufassung gab es im September 2011 mit ebenfalls zeitnahem Inkrafttreten. Unter http://www.gesetze-im-internet.de/bitv{\_}2{\_}0/BJNR184300011.html können Sie den aktuellen Text der Verordnung einsehen.
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Wenz, C. (2015). Websites für alle – Barrierefreiheit (pp. 217–246). https://doi.org/10.1007/978-3-658-07262-9_6
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